Fragen & Antworten

Die Antworten auf die meist gestellten Fragen haben wir hier zusammengestellt

Muss ich für die Beantragung der NIE persönlich vor Ort sein?

Nein, Sie können die NIE mit dem von Daniel Pires entwickelten Prozess über Smart Service auch von Deutschland aus beantragen.

Die NIE gilt als Steuernummer. Bezahle ich dann automatisch meine Steuern in Spanien?

Nein, nur weil Sie die NIE haben, sind sie nicht automatisch in Spanien steuerpflichtig.

Kann ich mit einer auf Mallorca beantragten NIE auch eine Immobilie z.B. in Madrid kaufen?

Ja, denn die NIE gilt in ganz Spanien, unabhängig davon, wo sie beantragt wurde. Die Beantragung auf Mallorca über Smart Service hat aber in der Regel einen Zeitvorteil, da die Prozesse hier besonders gut eingespielt ist. Denn Mallorca hat regelmäßig viele Ausländer und entsprechend viele NIE-Anträge zu bearbeiten.

Darf ich meinen Ausweis aus der Hand geben und nach Mallorca schicken?

Ja, das Dokument ist Eigentum des Bürgers. Er darf damit verantwortungsbewusst machen was er will, also auch versenden. Wer schon einmal nach Asien oder Amerika gereist ist, hat vielleicht schon mal von den VISA Service gehört.

Ich lebe nicht mehr in Spanien. Kann ich die NIE abmelden?

Nein, die NIE kann nicht abgemeldet werden. Sie ist dauerhaft gültig, wie ein Tatoo.

Ich habe mein NIE Zertifikat verlegt, was muss ich tun?

Wenn die NIE verschwunden ist, muss der Beantragungsprozess erneut durchlaufen werden, auch wenn Sie wieder dieselbe NIE erhalten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Kann ich den Ausweis, der für die Beantragung der NIE notwendig ist, auch persönlich im Smart Service Büro abgeben?

Ja, es ist auch möglich, den Ausweis persönlich im Büro abzugeben, wenn man sowieso auf der Insel ist. Zwischen 10-13:30 Uhr nehmen wir Ausweise im Büro entgegen.

Benötigen Kinder eine NIE?

Kinder benötigen z.B. dann eine NIE, wenn sie in Spanien zur Schule oder in den Kindergarten gehen sollen. Aber auch dann, wenn eine Immobilie gekauft wird und um Vermögens- oder Erbschaftssteuern zu reduzieren bereits beim Kauf auf die Erben aufgeteilt wird.

Auf einigen NIE-Zertifikaten ist ein Vermerk enthalten, dass es nur eine Gültigkeit von 3 Monaten hat. Bei anderen ist dieser Hinweis aber nicht enthalten. Was hat es damit auf sich?

Die NIE Nummer ist unbegrenzt gültig, sie muss auch nicht verlängert werden. Zertifikate, die vor 2016 ausgestellt wurden, enthalten einen Verfallshinweis („nur gültig für 3 Monate“). Dieser Hinweis ist heute nicht mehr auf den Zertifikaten zu finden, denn er hat im Alltag viel Verwirrung hervorgerufen: Die spanischen Verwaltungsvorschriften sehen vor, dass Zertifikate eine gewisse Gültigkeitsdauer haben. So wie zum Beispiel ein Pass 10 Jahre gültig ist. So sind es bei dem NIE-Zertifikat offiziell 3 Monate. Allerdings läuft die NIE niemals ab. Daher kann dieser Hinweis auf der NIE ganz sicher ignoriert werden. Denn auch in Spanien weiß jeder, dass eine Steuernummer nicht abläuft / sich ändert. Die einzige Ausnahme können Behörden oder Notare sein, die ein aktuelles Zertifikat von den Bürgern anfordern können. In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter.

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